Wenn Sie Ihr Kind krankmelden und es besteht der Verdacht auf eine ansteckende Krankheit, so teilen Sie uns dies bitte mit. Wir sind verpflichtet, ansteckende Krankheiten an das Gesundheitsamt zu übermitteln. Im Falle einer erkrankten Lehrkraft vermeiden wir Unterrichtsausfall durch Vertretungen oder Aufteilen der Kinder auf andere Klassen. Ihr Kind kommt also nie unerwartet, sondern vielmehr zum gewohnten, stundenplanmäßigen Unterrichtsende nach Hause. Ist schon am Vortag abzusehen, dass es einen Engpass in der Unterrichtsversorgung gibt, kann nach Ankündigung im Hausaufgabenheft Unterricht in den Randstunden ausfallen. Unterrichtsanfang bzw. -ende verschieben sich entsprechend. Wichtig: Kinder, deren Eltern bei einem früheren Unterrichtsende/späteren Unterrichtsbeginn nicht zu Hause sind, können trotz Unterrichtsausfall stundenplanmäßig die Schule besuchen. Sie werden für diese Zeit in einer anderen Klasse untergebracht. Fällt eine Lehrkraft längerfristig wegen Krankheit aus, schickt das Schulamt meist eine Vertretung aus der mobilen Lehrerreserve. Dadurch kann ein Unterrichtsausfall in aller Regel verhindert werden. Im Falle einer vorzeitigen Unterrichtsbeendigung an besonders heißen Tagen werden Sie am Vortag über das Hausaufgabenheft und/oder per Mail rechtzeitig informiert. Ihr Kind hatte einen Schulunfall, wenn es sich während der Unterrichtszeit, in den Pausen, auf dem Schulweg oder während einer anderen schulischen Veranstaltung (Wandertag, Schullandheimaufenthalt, Schulfest etc.) eine körperliche Verletzung zuzog, die einen Arzt- oder Krankenhausbesuch zur Folge hatte. Es handelt sich nicht um einen Schulunfall, wenn die Verletzung durch andere schuldhaft verursacht wurde (z.B. Autofahrer, Rauferei …). Die Arzt- und Behandlungskosten nach einem Schulunfall trägt die Gemeindeunfallversicherung (KUVB). Der behandelnde Arzt rechnet direkt mit dieser Versicherung ab, wenn wir einen Schulunfall melden. Bitte geben Sie im Sekretariat Bescheid, wenn Ihr Kind nach einem Schulunfall zum Arzt musste! Wir verfassen zunächst einen Unfallbericht, der an die „Kommunale Unfallversicherung Bayern“ (KUVB) weitergeleitet wird. Bitte nach einem Arztbesuch infolge eines Schulunfalles dringend mit dem Sekretariat der Schule Kontakt aufnehmen! Wenn in der Klasse Ihres Kindes ein Befall mit Kopfläusen vorliegt: An betroffene Kinder teilen wir nach 8 Tagen erneut eine Erklärung zur Nachbehandlung bei Kopfläusen aus, auf der Sie mit Unterschrift bestätigen, dass auch die 2. Anwendung des Läusemittels stattgefunden hat. Wichtig! Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Hausarzt oder beim Gesundheitsamt Aschaffenburg (Tel. 06021/394-150). Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultur hat die Schulleitungen gebeten, Sie ausdrücklich noch einmal darauf hinzuweisen, dass „eine Befreiung von Schüler*innen vor Ferienbeginn grundsätzlich nicht möglich ist.“ (KMS vom 05.09.2005) Wir bitten Sie deshalb dringend, bei der Urlaubsplanung auf die Einhaltung der Ferientermine zu achten!
Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind trotz hitzefrei in der Schule bleibt, teilen Sie uns dies bitte über das Hausaufgabenheft mit. Ihr Kind wird dann bis zum planmäßigen Unterrichtsende in der Schule betreut.
Dazu müssen wir Folgendes wissen:
Es beschreibt, wie man die Kopfhaut auf Läusebefall untersucht und welche Behandlung erfolgen soll.
Dem verteilten Merkblatt liegt eine Erklärung bei, die Sie bitte innerhalb von 3 Werktagen ausgefüllt und unterschrieben an die Schule zurückgeben.
Kinder, die diese Erklärung nicht vorlegen, müssen unverzüglich die Schule verlassen (d.h. abgeholt werden)!!!
Es ist dringend zu empfehlen, alle Familienmitglieder zu untersuchen und im Freundeskreis des Kindes Bescheid zu geben.
Bitte beachten Sie unbedingt, dass die Behandlung nach 8-10 Tagen wiederholt werden muss!
Führen Sie aber dennoch regelmäßige Kontrolluntersuchungen durch!
Begleitende Maßnahmen:
Dinge, mit denen das Kind in engen Kontakt kommt, fachgerecht behandeln (Bett, Kleidung, Kuscheltiere, Spielsachen, Couch, Autositz….)!
Bei Läusebefall sind Sie zu einer unverzüglichen Mitteilung an die Schule verpflichtet. Denn nur so besteht die Möglichkeit, die weitere Verbreitung einzuschränken.
Internet: lausinfo.ch oder kindergesundheit-info.de
